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Betriebsarzt deutschlandweit für rechtssichere Arbeitsmedizin in Unternehmen

Erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen nach ASIG und DGUV Vorschrift 2 durch unsere bundesweite Betreuung aus einer Hand.

Unsere Leistungen für Ihren Betrieb

Arbeitsmedizinische Betreuung

Wir stellen den Betriebsarzt für Ihre Standorte deutschlandweit bereit. So erfüllen Sie die gesetzlichen Pflichten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz effizient. Sie profitieren von einer zentralen Koordination für alle Filialen.

DGUV Vorschrift 2

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Umsetzung der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Wir berechnen den exakten Bedarf für Ihr Unternehmen bundesweit. Dies sichert Sie gegenüber Berufsgenossenschaften rechtlich ab.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Wir führen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen direkt vor Ort oder in unserem Netzwerk durch. Die Dokumentation erfolgt rechtssicher und digital für Ihre Personalunterlagen. So behalten Sie alle Fristen deutschlandweit im Blick.

Rechtssichere Gefährdungsbeurteilung

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für physische und psychische Belastungen. Unsere Fachärzte analysieren die Arbeitsbedingungen an Ihren Standorten deutschlandweit. Sie erhalten konkrete Maßnahmenpläne zur Prävention.

Rechtssicherheit und digitale Prozesse bundesweit vereint

Wir koordinieren Ihre arbeitsmedizinische Betreuung zentral für alle Standorte in Deutschland. Durch digitalisierte Abläufe minimieren wir Ihren Verwaltungsaufwand und sichern die Einhaltung aller gesetzlichen Fristen nach ASIG und DGUV Vorschrift 2 zuverlässig ab.

Ihr Partner für Arbeitsmedizin

Als überregionaler Dienstleister verstehen wir die Herausforderungen von Unternehmen mit mehreren Standorten. Wir bieten Ihnen eine strukturierte Lösung, um die betriebsärztliche Betreuung deutschlandweit zu vereinheitlichen.

Unsere Arbeitsweise zeichnet sich durch klare Prozesse und eine hohe fachliche Kompetenz aus. Wir begleiten Sie nicht nur bei Routineaufgaben, sondern auch bei komplexen Themen wie dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Vertrauen Sie auf eine Partnerschaft, die Ihre betrieblichen Abläufe kennt und schützt. Wir sorgen dafür, dass Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter sichern.

  • Flächendeckendes Netzwerk an Fachärzten
  • Zentrale Koordination aller Standorte
  • Rechtssicherheit nach ASIG Vorgaben
  • Digitale Verwaltung der Vorsorgebescheinigungen
  • Langjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen

Vorteile unserer bundesweiten Betreuung

Zentrale Ansprechpartner

Sie erhalten eine Koordination für alle Standorte deutschlandweit. Dies vereinfacht die Kommunikation und spart wertvolle Zeit in der Personalabteilung.

Volle Compliance

Wir garantieren die Einhaltung der DGUV Vorschrift 2 und des Arbeitssicherheitsgesetzes. Damit sind Sie bei jeder Prüfung durch Behörden auf der sicheren Seite.

Digitale Effizienz

Nutzen Sie unsere digitalen Portale für die Terminierung und Dokumentenverwaltung. Alle Vorsorgebescheinigungen sind jederzeit für berechtigte Personen abrufbar.

Hohe Verfügbarkeit

Durch unser breites Netzwerk finden wir auch für entlegene Standorte die passende Lösung. Wir sichern die Kontinuität Ihrer arbeitsmedizinischen Betreuung.

Gesetzliche Pflichten für Arbeitgeber in Deutschland

Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist verpflichtet, eine betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. Dies gilt unabhängig von der Branche bereits ab dem ersten Mitarbeiter. Das Arbeitssicherheitsgesetz bildet hierfür die rechtliche Grundlage.

Fokus auf Prävention

Ein Betriebsarzt berät Sie umfassend zur Gestaltung gesunder Arbeitsplätze. Ziel ist es, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen oder ganz zu vermeiden. Dies fördert die langfristige Leistungsfähigkeit Ihrer Belegschaft deutschlandweit.

Arbeitssicherheit und Medizin aus einer Hand

Die Kombination aus Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit ist entscheidend für ein sicheres Arbeitsumfeld. Wir bieten Ihnen integrierte Modelle, die beide Bereiche optimal verzahnen. So entstehen Synergien bei der Gefährdungsbeurteilung.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Neben dem Betriebsarzt stellen wir auf Wunsch auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Gemeinsam führen wir Begehungen durch und protokollieren den Status quo. Dies gewährleistet einen lückenlosen Arbeitsschutz an jedem Ihrer Standorte.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist ein Betriebsarzt gesetzlich vorgeschrieben?

Gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz müssen Arbeitgeber in Deutschland ab dem ersten Beschäftigten eine betriebsärztliche Betreuung nachweisen. Der Umfang richtet sich dabei nach der Mitarbeiterzahl und dem spezifischen Gefährdungspotenzial des Betriebs. Wir helfen Ihnen bei der genauen Ermittlung Ihres Bedarfs.

Was umfasst die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die Grundbetreuung beinhaltet die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung sowie die allgemeine Beratung zum Gesundheitsschutz. Sie ist ein fester Bestandteil der gesetzlichen Vorsorge für jedes Unternehmen. Unsere Experten setzen diese Vorgaben rechtssicher für Sie um.

Wie oft muss eine Arbeitsplatzbegehung stattfinden?

Die Häufigkeit der Begehungen hängt von der individuellen Gefährdungssituation in Ihrem Unternehmen ab. In der Regel finden diese Termine in regelmäßigen Abständen statt, um Mängel frühzeitig zu identifizieren. Wir koordinieren diese Termine deutschlandweit für alle Ihre Niederlassungen.

Was ist der Unterschied zwischen Pflicht- und Angebotsvorsorge?

Eine Pflichtvorsorge muss zwingend durchgeführt werden, damit ein Mitarbeiter bestimmte Tätigkeiten ausüben darf. Die Angebotsvorsorge hingegen muss der Arbeitgeber lediglich aktiv anbieten, die Teilnahme ist für den Beschäftigten freiwillig. Wir verwalten beide Arten rechtssicher in Ihrer Vorsorgekartei.

Sind Untersuchungsergebnisse für den Arbeitgeber einsehbar?

Nein, aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht erhält der Arbeitgeber keine medizinischen Diagnosen. Sie erhalten lediglich eine Bescheinigung darüber, ob die Vorsorge stattgefunden hat oder ob gesundheitliche Bedenken bestehen. Der Datenschutz Ihrer Mitarbeiter bleibt somit jederzeit gewahrt.

Wie wird der Betreuungsumfang für ein Unternehmen berechnet?

Der Umfang ergibt sich aus der Summe der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil gemäß DGUV Vorschrift 2. Wir führen diese Berechnung für Sie durch, damit Sie weder unter- noch überversorgt sind. So optimieren Sie Ihre Kosten und erfüllen alle Pflichten.

In drei Schritten zur Betreuung

1

Bedarf ermitteln

Wir analysieren Ihre Unternehmensstruktur und berechnen den notwendigen Betreuungsumfang gemäß DGUV.

2

Netzwerk aktivieren

Wir weisen Ihren Standorten erfahrene Betriebsärzte aus unserem deutschlandweiten Netzwerk zu.

3

Betreuung starten

Die laufende Betreuung beginnt mit einer ersten Begehung und der Einrichtung der digitalen Vorsorgeverwaltung.

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    E-Mail: [email protected]