Rechtssichere Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen bundesweit
Unsere Leistungen im Überblick
Entdecken Sie unsere spezialisierten Lösungen für einen rechtssicheren und gesunden Betriebsalltag in Ihrem Unternehmen.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein zentraler Baustein des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der rechtssicheren Umsetzung nach ArbMedVV und sorgen…
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Ein strukturiertes Betriebliches Eingliederungsmanagement ist der Schlüssel zur erfolgreichen Rückkehr langzeiterkrankter Mitarbeiter. Wir begleiten Sie rechtssicher durch den gesamten…
Betriebsärztliche Regelbetreuung nach ASIG
Die betriebsärztliche Regelbetreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist für Unternehmen ab dem ersten Mitarbeiter verpflichtend. Erfahren Sie hier, wie Sie diese gesetzliche Anforderung…
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist für Unternehmen ab dem ersten Mitarbeiter gesetzlich verpflichtend. Wir unterstützen Sie bundesweit bei der Umsetzung aller…
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist für Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend. Wir begleiten Sie von der ersten Mitarbeiterbefragung bis zum fertigen Maßnahmenplan für Ihre Belegschaft…
Spezialisierte Eignungsuntersuchungen
Spezialisierte Eignungsuntersuchungen sichern die Handlungsfähigkeit Ihres Personals bei gefahrgeneigten Tätigkeiten. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Prüfung von Fahrpersonal…
Ganzheitliche Betreuung für Ihre Rechtssicherheit
Die Anforderungen an den modernen Arbeitsschutz sind vielfältig und durch Gesetze wie das ASIG oder die DGUV Vorschrift 2 klar definiert. Als überregionaler Dienstleister unterstützen wir Sie dabei, diese Pflichten effizient in Ihre Betriebsabläufe zu integrieren. Dabei geht es nicht nur um die bloße Einhaltung von Vorschriften, sondern um den Aufbau einer stabilen Sicherheitskultur.
Prävention und Beratung vor Ort
Unsere Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie direkt in Ihrem Betrieb. Wir führen Begehungen durch, identifizieren potenzielle Gefahrenquellen und erstellen gemeinsam mit Ihnen praxisnahe Maßnahmenpläne. Durch die zentrale Koordination aller Standorte mindern wir Ihren Verwaltungsaufwand erheblich und garantieren eine einheitliche Qualität der Betreuung in ganz Deutschland.
Wichtige Fragen zu unseren Leistungen
Wann ist ein Betriebsarzt für mein Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben?
Gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz sind Arbeitgeber in Deutschland grundsätzlich ab dem ersten Mitarbeiter verpflichtet, eine betriebsärztliche Betreuung nachzuweisen. Der genaue Umfang richtet sich dabei nach der Mitarbeiterzahl und der spezifischen Gefährdungsgruppe Ihres Betriebes. Wir unterstützen Sie dabei, die passenden Experten für Ihre Branche und Region zu finden.
Was beinhaltet die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2?
Die Grundbetreuung umfasst fest definierte Aufgaben wie die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und die allgemeine Beratung zum Gesundheitsschutz. Sie bildet das Fundament der gesetzlichen Vorsorge und wird durch betriebsspezifische Betreuungsanteile ergänzt. So stellen Sie sicher, dass alle regulatorischen Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 erfüllt werden.
Wie oft müssen Arbeitsplatzbegehungen durch den Betriebsarzt stattfinden?
Die Häufigkeit der Begehungen hängt von der individuellen Gefährdungssituation in Ihrem Unternehmen ab. In der Regel finden diese Termine in regelmäßigen Abständen statt, um neue Risiken frühzeitig zu erkennen und Schutzmaßnahmen anzupassen. Eine enge Abstimmung zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit ist hierbei besonders effektiv.
Was ist der Unterschied zwischen Pflichtvorsorge und Angebotsvorsorge?
Eine Pflichtvorsorge muss zwingend durchgeführt werden, bevor bestimmte Tätigkeiten aufgenommen werden dürfen. Die Angebotsvorsorge hingegen muss der Arbeitgeber den Mitarbeitern ermöglichen, wobei die Teilnahme für die Beschäftigten freiwillig bleibt. In beiden Fällen erhalten Sie als Nachweis eine entsprechende Vorsorgebescheinigung für Ihre Unterlagen.
Welche Rolle übernimmt der Betriebsarzt beim Eingliederungsmanagement (BEM)?
Der Betriebsarzt berät im BEM-Prozess neutral zu Möglichkeiten der stufenweisen Wiedereingliederung. Er unterstützt dabei, den Arbeitsplatz so anzupassen, dass eine dauerhafte Rückkehr nach langer Krankheit medizinisch sinnvoll und sicher möglich ist. Dies fördert die Gesundheit Ihrer Belegschaft und reduziert langfristige Ausfallzeiten.
Erhält der Arbeitgeber Einsicht in die medizinischen Untersuchungsergebnisse?
Nein, aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht erhält der Arbeitgeber lediglich eine Bescheinigung über die Eignung oder die Durchführung der Vorsorge. Konkrete Diagnosen oder medizinische Details werden dem Unternehmen nicht mitgeteilt. So bleibt das Vertrauensverhältnis zwischen dem Mediziner und Ihren Mitarbeitern stets gewahrt.