Fachkraft für Arbeitssicherheit buchen für rechtssicheren Arbeitsschutz deutschlandweit
Professionelle sicherheitstechnische Betreuung und SiFa-Dienstleistungen zur Erfüllung aller gesetzlichen Auflagen nach ASIG und DGUV.
Rechtssichere sicherheitstechnische Betreuung nach dem ASIG
Erfüllen Sie Ihre Arbeitgeberpflichten effizient und fachgerecht
Jedes Unternehmen in Deutschland ist verpflichtet, ab dem ersten Beschäftigten eine fachkundige Beratung im Arbeitsschutz sicherzustellen. Die Basis hierfür bildet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG), welches die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit vorschreibt. Ohne diese Sicherheitstechnische Betreuung beauftragen, riskieren Arbeitgeber im Falle eines Unfalls erhebliche haftungsrechtliche Konsequenzen und Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden.
Die konkrete Umsetzung erfolgt auf Grundlage der DGUV Vorschrift 2, welche den Umfang der Betreuungsstunden festlegt. Hierbei wird zwischen der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil unterschieden. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet den Vorteil, dass sie neutral auf Gefahrenquellen blickt und stets über aktuelle regulatorische Änderungen informiert ist. Dies entlastet die Unternehmensleitung und sorgt für eine rechtssichere Organisation des betrieblichen Gesundheitsschutzes.
Zentrale Koordination für alle Standorte
Besonders für Unternehmen mit mehreren Niederlassungen ist eine einheitliche Betreuungsqualität entscheidend. Wir bieten Ihnen eine zentrale Koordination, damit Sie an jedem Standort in Deutschland die gleichen hohen Standards genießen. Dies vereinfacht die Kommunikation mit der Berufsgenossenschaft und stellt sicher, dass alle Unterlagen und Protokolle zentral verfügbar sind.
Durch die enge Verzahnung mit der Betriebsärztlichen Regelbetreuung nach ASIG schaffen wir Synergien, die Zeit und Ressourcen sparen. Unsere Experten kennen die branchenspezifischen Anforderungen genau und unterstützen Sie dabei, ein effizientes Arbeitsschutzsystem aufzubauen, das über die bloße Erfüllung von Pflichten hinausgeht und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig verbessert.
Auf einen Blick
- Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen für die Berufsgenossenschaft
- Strenge Bewertungskriterien bei der Identifikation von Gefahrenquellen
- Strukturierter Ablauf durch fest definierte Begehungsintervalle
- Unkomplizierte Abmeldung oder Anpassung bei Standortveränderungen
- Direkter Kontakt für eine unverbindliche Bedarfsanalyse
Durchführung professioneller Arbeitsschutzbegehungen vor Ort
Gefahrenquellen identifizieren und Arbeitsbedingungen optimieren
Ein Kernbestandteil unserer Dienstleistung ist die regelmäßige Arbeitsschutzbegehung. Hierbei besichtigt unsere Fachkraft Ihre Betriebsstätten und identifiziert potenzielle Gefahrenquellen an Maschinen, Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen. Wir achten dabei besonders auf die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung und prüfen, ob Schutzmaßnahmen wie Absperrungen oder persönliche Schutzausrüstungen korrekt eingesetzt werden.
Nach jeder Begehung erhalten Sie ein detailliertes Protokoll, das als rechtssicherer Nachweis gegenüber Behörden dient. Diese Dokumentation enthält konkrete Handlungsempfehlungen, um festgestellte Mängel zeitnah zu beheben. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei auch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, die wir auf Wunsch in das Gesamtkonzept integrieren, um alle Facetten der Mitarbeitergesundheit abzudecken.
Unterweisung und Beratung der Belegschaft
Neben der technischen Prüfung steht die Sensibilisierung der Mitarbeiter im Vordergrund. Wir führen Sicherheitsunterweisungen direkt vor Ort durch, um das Bewusstsein für Gefahren zu schärfen. Dabei erklären wir den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und erläutern die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen im Alltag. Dies reduziert die Unfallhäufigkeit und fördert eine positive Sicherheitskultur im Betrieb.
Unsere Fachkräfte beraten Sie zudem bei der Auswahl neuer Arbeitsmittel oder der Gestaltung von Arbeitsabläufen. Ziel ist es, ergonomische Erkenntnisse und sicherheitstechnische Anforderungen bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. So vermeiden Sie teure Nachbesserungen und stellen sicher, dass Ihr SiFa Service deutschlandweit stets auf dem neuesten Stand der Technik und Gesetzgebung agiert.
Begleitung von ASA-Sitzungen und Arbeitsschutzausschuss
Fachliche Moderation und kontinuierliche Prozessverbesserung
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses (ASA) gesetzlich vorgeschrieben. Dieser tritt mindestens einmal pro Quartal zusammen, um aktuelle Themen des Arbeitsschutzes zu besprechen. Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit nimmt an jeder ASA Sitzung teil und liefert wertvolle fachliche Impulse für die strategische Weiterentwicklung Ihrer Sicherheitsstandards.
Während der Sitzung moderieren wir den Austausch zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragten und dem Betriebsarzt. Wir werten Unfallstatistiken aus, besprechen die Ergebnisse der letzten Begehungen und legen gemeinsam fest, welche Maßnahmen als nächstes priorisiert werden müssen. Diese kontinuierliche Begleitung stellt sicher, dass der Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen kein statisches Dokument bleibt, sondern aktiv gelebt wird.
Schnittstelle zu Behörden und Prävention
Wir fungieren als kompetente Schnittstelle zur zuständigen Berufsgenossenschaft und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden. Durch unsere fundierte Dokumentation können Sie jederzeit nachweisen, dass Sie Ihren Pflichten nachkommen. Auch bei der Integration des Arbeitsschutzes in das Betriebliche Eingliederungsmanagement stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Ein gut funktionierender ASA ist der Motor für eine gesunde Unternehmenskultur. Wir helfen Ihnen dabei, die Sitzungen effizient zu gestalten und die Protokollführung rechtssicher umzusetzen. Wenn Sie eine ASA Sitzung Begleitung buchen, entscheiden Sie sich für eine professionelle Unterstützung, die alle Beteiligten einbindet und den Arbeitsschutz nachhaltig in Ihren betrieblichen Prozessen verankert.
Ihre Vorteile durch unsere Experten
Maximale Rechtssicherheit
Wir garantieren die vollständige Einhaltung der DGUV Vorschrift 2 und des ASIG, damit Sie bei Prüfungen durch die Berufsgenossenschaft stets abgesichert sind.
Effiziente Ressourcenplanung
Durch die externe Vergabe sparen Sie sich die aufwendige Ausbildung interner Mitarbeiter und profitieren sofort von unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsschutz.
Bundesweite Betreuung
Egal wo sich Ihre Standorte befinden, wir bieten Ihnen einen einheitlichen Ansprechpartner und koordinieren alle Begehungen und Sitzungen zentral und zuverlässig.
Ganzheitlicher Ansatz
Wir kombinieren Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin zu einem effizienten Gesamtpaket, das die Gesundheit Ihrer Belegschaft nachhaltig schützt und Fehlzeiten reduziert.
Sicherheitstechnische Betreuung jetzt bundesweit anfragen
Sichern Sie Ihr Unternehmen rechtlich ab und fördern Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem individuellen Bedarf nach DGUV Vorschrift 2 an jedem Ihrer Standorte.
Häufige Fragen
Ab wann muss ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit buchen?
Gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz ist jedes Unternehmen bereits ab dem ersten Mitarbeiter verpflichtet, eine sicherheitstechnische Betreuung nachzuweisen. Dies gilt unabhängig von der Branche oder der Unternehmensgröße. Wir unterstützen Sie dabei, die passende Betreuungsform für Ihren Betrieb zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung Ihres Bedarfs.
Welche Aufgaben übernimmt die SiFa konkret im Betrieb?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Sie in allen Fragen der Unfallverhütung und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Sie führt regelmäßige Begehungen durch, erstellt Gefährdungsbeurteilungen und nimmt an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teil. Zudem unterstützt sie bei der Auswahl von Schutzausrüstung und unterweist Ihre Mitarbeiter. Gerne erstellen wir Ihnen ein detailliertes Leistungsverzeichnis.
Wie oft muss eine Arbeitsschutzbegehung durchgeführt werden?
Die Häufigkeit der Begehungen richtet sich nach der Gefährdungssituation in Ihrem Unternehmen und den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2. In der Regel finden diese Termine jährlich oder halbjährlich statt, um eine kontinuierliche Überwachung der Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Wir planen diese Termine frühzeitig mit Ihnen ein. So bleiben Sie stets konform mit den gesetzlichen Anforderungen.
Was ist der Unterschied zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung?
Die Grundbetreuung umfasst Basisaufgaben, die in jedem Betrieb anfallen, wie etwa die allgemeine Beratung und ASA-Sitzungen. Der betriebsspezifische Teil deckt besondere Gefährdungen ab, die individuell in Ihrem Unternehmen auftreten, zum Beispiel beim Umgang mit Gefahrstoffen. Wir berechnen beide Anteile präzise für Ihren Standort. So zahlen Sie nur für die Leistungen, die Sie wirklich benötigen.
Ist die Teilnahme an der ASA Sitzung für die SiFa verpflichtend?
Ja, die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein fester Bestandteil des Arbeitsschutzausschusses und muss laut Gesetz an den Sitzungen teilnehmen. Sie bringt ihre fachliche Expertise ein und dokumentiert die Fortschritte im Arbeitsschutz. Wir stellen sicher, dass zu jedem Termin ein qualifizierter Experte anwesend ist. Dies garantiert eine hohe Qualität der Beschlüsse und Maßnahmen.
Wie erfolgt die Abstimmung mit dem Betriebsarzt?
Eine enge Kooperation zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt ist gesetzlich vorgesehen und fachlich sinnvoll. Wir koordinieren die Zusammenarbeit beider Experten intern, sodass Informationen zu Arbeitsplätzen und Gesundheitsrisiken effizient ausgetauscht werden. Dies führt zu einer ganzheitlichen Betreuung Ihrer Mitarbeiter. Fragen Sie uns nach unseren kombinierten Betreuungsmodellen.